CILING Infrarot-Heizsysteme – Heizen mit Infrarot-Heizfolien an Decke, Wand und Boden

Heizungsgesetz ab 2024: Müssen Sie Ihre Heizung erneuern?

Haben Sie schon vom geänderten Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2024 gehört? Umgangssprachlich wird es das „Heizungsgesetz“ genannt – und es könnte vielleicht auch Ihre Heizungsanlage betreffen.
Austausch der Heizung nach 2024 aufgrund des Gebäudeenergiegesetzt (GEG) auch Heizungsgesetzt genannt – welche Heizungsalternativen gibt es

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch Heizungsgesetz genannt kommt ab 2024

Ab 2024 müssen Immobilienbesitzer in Deutschland sicherstellen, dass ihre Heizung bestimmte Anforderungen erfüllt, um den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Das kann bedeuten, dass Sie vielleicht Ihre alte Heizung erneuern müssen, um den Vorschriften gerecht zu werden. 

Austausch bzw. Modernisierungen von defekten Heizungen ab 2024

Dabei geht es nicht nur um den Aspekt des Energieverbrauches, sondern auch um Ressourcenschonung. Wenn Sie auf eine umweltfreundliche Heizungsanlage umsteigen, schonen Sie damit nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihren Geldbeutel.

Aktuell werden einige Punkte noch ausgearbeitet, daher aktualisieren wir diesen Artikel, sobald uns Änderungen hierzu bekannt werden. Schauen wir uns die wesentlichen Stellen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) einmal genauer an:

Austausch der Heizung nach 2024 aufgrund des Gebäudeenergiegesetzt (GEG) auch Heizungsgesetzt genannt

Warum ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder auch Heizungsgesetz so benannt?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein umfassendes Gesetz in Deutschland, welches am 01. November 2020 in Kraft getreten ist. Es vereint die verschiedenen, regelungsrelevanten Aspekte des damaligen Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und die des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). 

Das Ziel des GEG besteht darin, die energetische Effizienz von Gebäuden zu verbessern und deren Energieverbrauch zu optimieren, um den Klimaschutz und die Nachhaltigkeit voranzutreiben. In den letzten Monaten arbeitet die Bundesregierung an einer Reform des Gebäudeenergiegesetzes.

Ziele dabei sind die Schonung von fossilen Ressourcen und die Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten im Interesse des Klimaschutzes. Im Gegenzug dazu soll eine Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien im Energieverbrauch für Wärme und Kälte erreicht werden, um hierdurch eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen. 

Der Anwendungsbereich dieses Gesetzes bezieht sich auf private und gewerbliche Gebäude, die beheizt und gekühlt werden. Allerdings gibt es auch hierunter diverse Ausnahmen.

Das Wichtigste in Kürze

Immobilienbesitzer müssen sich daher die Frage stellen, ob sie ihre Heizungsanlage erneuern müssen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Das Heizungsgesetz hat zum Ziel, den CO2-Ausstoß in Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. 

Ab 2024 dürfen daher nur noch Heizungssysteme installiert werden, die einen bestimmten energetischen Standard erfüllen. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude, bei denen eine wesentliche Renovierung oder ein Austausch der Heizungsanlage ansteht.

Heizung erneuern oder austauschen: Was muss man tun, wenn die Heizung nach 2024 kaputt geht?

Das GEG sieht vor, dass auf lange Sicht das Aus für Öl- und Gasheizungen kommen wird. Dies bedeutet aber nicht, dass intakte Heizungen ausgebaut und entsorgt werden müssen. Das Heizen mit erneuerbaren Energien stellt jedoch einen essenziellen Bestandteil des aktuellen Gesetzentwurfs dar. 

Solange eine konventionelle Heizung ordnungsgemäß funktioniert, sind die Eigentümer nicht verpflichtet, aktiv zu werden. Selbst im Falle eines Defektes darf die alte Heizung wieder instand gesetzt werden. 

Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ausgetauscht werden. Im neuen Gesetz bleibt diese Regelung bisher unverändert. Die gesetzliche Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Öl- und Gaskessel gilt für alle Besitzer älterer Ein- und Zweifamilienhäuser, die ihre selbst genutzten Häuser nach dem 01.02.2002 übernommen haben. Das gilt auch für Erben, die schon länger im Haus wohnen, dieses aber erst nach dem Stichtag geerbt haben.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, dass alle Öl- oder Gaskessel ausgetauscht werden müssen, die …

  • älter als 30 Jahre sind: Stand 2023 ist Ihre Heizung von einem Austausch betroffen, wenn das Baujahr Ihrer Ölheizung 1993 und älter ist.
  • Konstanttemperaturtechnik verwenden. Diese Heizkessel heizen besonders ineffizient und verbrauchen deutlich mehr Energie als nötig. Heizkessel, die auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren, dürfen hingegen weiterhin betrieben werden und sind nicht von der Austauschpflicht betroffen.
  • über eine Heizleistung von 4 bis 400 kW verfügen. Umgekehrt bedeutet das: Alle Kessel mit einer kleineren oder höheren Heizleistung sind von der Austauschpflicht ausgenommen.

Ausnahmeregelungen gibt es hierbei aber für beispielsweise Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel. Jedoch gibt es auch für diese eine zeitliche Begrenzung. Heizkessel dürfen laut dem aktuellen Entwurf nur noch bis 2044 mit fossilen Energien betrieben werden. Denn ab diesem Zeitpunkt dürfen Gasheizungen nur noch mit zu 100% erneuerbaren Gasen betrieben werden. 

Die Überwachung der zu tauschenden Heizungen übernimmt der Schornsteinfeger. Dieser muss den Behörden melden, wenn trotz der Austauschpflicht keine neue Heizung eingebaut wurde. Die zuständige Behörde entscheidet dann über weitere Schritte. Bei einem Verstoß sieht das GEG ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. 

Grundsätzlich dürfen nach 2024 aber trotzdem noch Öl- und Gasheizungen installiert werden. Diese müssen jedoch in der Lage sein, künftig mindestens 65 Prozent grüne Gase, zum Beispiel Biomethan oder grüne Öle, beziehen zu können. 

Austausch der Heizung nach 2024 aufgrund des Gebäudeenergiegesetzt (GEG) auch Heizungsgesetzt genannt – welche Heizungsalternativen gibt es

Was sind mögliche Heizmethoden gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Der aktuelle Vorschlag der Bundesregierung sieht vor, dass ab 2024 bei Neubauten sicherzustellen ist, dass bei installierten Heizungen mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. 

Es bleibt den Besitzern allerdings offen, wie Sie diesen Anteil mit individuellen Lösungen erreichen. Es gibt hierbei zahlreiche Möglichkeiten, wie man diese Anforderungen von mindestens 65 Prozent erreichen kann. Einer der wichtigsten Punkte ist die Technologieoffenheit!

Folgende Ansätze sind möglich:

  • Stromdirektheizung, z. B. Infrarot-Heizsysteme: Der Strom stammt bereits zu fast 50 Prozent aus erneuerbaren Quellen und soll bis 2035 vollständig erneuerbar sein.

    Mit einem Ökostrom-Tarif erfüllt der Nutzer die 65 Prozent-Schwelle. Auch in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage kann der Nutzer den selbst erzeugten Strom für das Heizen des Gebäudes nutzen. 

  • Weitere Möglichkeiten sind: Anschluss an ein Wärmenetz, Einbau einer Wärmepumpe, Einbau einer Hybridheizung, Heizung auf Basis von Solarthermie, Wasserstoffheizung, Einbau einer Biomasseheizung, Einbau einer Gasheizung mit Nutzung erneuerbarer Gase.

Eigentümerinnen und Eigentümer einer Immobilie sollten sich im Vorfeld immer genau darüber informieren, welche Variante am besten für ihr Gebäude ist. 

Hierbei sind vor einer Entscheidung beispielsweise folgende Fragen maßgeblich:  

  • Wie gut ist mein Gebäude gedämmt?
  • Wie hoch sind die Investitionskosten für einen Heizungswechsel?
  • Wie viele Jahre kann das neue Heizungssystem laufen?
  • Wie hoch sind die Folgekosten (Wartungskosten, Schornsteinfeger)?
  • Wie lange und wie finanziell aufwendig ist der Umbau? 
  • Welche Schwachstellen hat das System? 
  • Wie steht es um die Verfügbarkeit der Heizung und der benötigten Handwerker?

Nicht jedes System ist für jedes Gebäude und die jeweiligen Anforderungen geeignet. Hierbei sollte man nicht nur die reinen Investitionskosten für die Heizung berücksichtigen, sondern auch, dass teilweise sehr umfangreiche Umbauten (vor allem bei Bestandsimmobilien) vorgenommen werden müssen, die durchaus sehr teuer werden können. 

Austausch der Heizung nach 2024 aufgrund des Gebäudeenergiegesetzt (GEG) auch Heizungsgesetzt genannt – Förderungen nutzen

Förderungen für den Austausch des Heizsystems nutzen

Die gute Nachricht ist: Der Umstieg soll durch gezielte Förderungen unterstützt werden. Das bedeutet, sollten Sie als Immobilienbesitzer oder Immobilienbesitzerin Ihre Heizungsanlage erneuern müssen, können Sie möglicherweise finanzielle Unterstützung beantragen. Um die finanzielle Belastung für Immobilienbesitzer zu erleichtern, wurden und werden aktuell verschiedene Förderprogramme und Zuschüsse entwickelt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die konkreten Anforderungen des Heizungsgesetzes von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Daher sollten sich Immobilienbesitzende frühzeitig darüber informieren, welche Heizungsoptionen, aber auch Förderungen in ihrem Bundesland zugelassen sind. 

Grundsätzlich gilt zu beachten, dass die Beantragung von Fördermitteln immer mit gewissen Formalitäten und Voraussetzungen verbunden sind. In der Regel muss vor Beginn der Maßnahmen ein Antrag gestellt und bestimmte Nachweise erbracht werden, wie zum Beispiel Angebote von Handwerkern oder Energieausweise. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Antragstellung zu beginnen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorliegen.

Ein Energieberater kann Ihnen bei der Antragstellung und der Auswahl des passenden Heizungssystems behilflich sein. Hier können wir Ihnen Tim Gaber, Modernisierungsberater und Eigenheimcoach, empfehlen. 

Update: November 2023

Im November 2023 beschloss das Bundesministerium der Finanzen, dass auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine Haushaltssperre verhängt wird.

Diese Haushaltssperre betrifft vor allem den Klima- und Transformationsfonds. Die Bundesregierung hatte daraufhin bereits vorübergehend bestimmte Vorhaben gestoppt, die aus diesen Fonds finanziert werden sollten. Aus diesem Grund können wir Ihnen nach aktuellem Stand nicht mitteilen, welche Förderung nächstes Jahr folgen werden oder, ob es noch Förderungen geben wird.

Dennoch lohnt es sich weiterhin über eine Infrarotheizung zu informieren, da diese auch ohne Förderung in der Regeld deutlich günstiger in den Anschaffungskosten sind als alternative Heizungsmöglichkeiten. 

Fazit: Umweltschonend Heizen bedeutet, Heizkosten und Geld einzusparen

Gemäß dem GEG sind energieeffiziente Gebäude ein zentrales Ziel. Es werden bestimmte energetische Standards für Neubauten und Sanierungen festgelegt, um eine nachhaltige und ressourcenschonende Bauweise zu fördern. Dies umfasst auch den Wärmeschutz und die Energieeffizienz von Heizsystemen.

Eine Möglichkeit sind Infrarotheizungen

Infrarotheizungen können hier eine gute Option sein, da sie eine gleichmäßige und angenehme Wärme abgeben und oft als energieeffizient eingestuft werden. Durch den Einsatz von Infrarotheizungen kann der Energieverbrauch reduziert und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Das GEG legt auch bestimmte Anforderungen an die Effizienz und den Wirkungsgrad von Heizsystemen fest. Infrarotheizungen müssen diese Anforderungen erfüllen, um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen. Es wird empfohlen, dass potenzielle Nutzer vor der Installation einer Infrarotheizung Informationen über die spezifischen Anforderungen des GEG einholen und gegebenenfalls einen Fachmann hinzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften erfüllt werden.

Darüber hinaus kann das GEG auch finanzielle Anreize wie Förderprogramme für den Einsatz energieeffizienter Heizsysteme wie Infrarotheizungen bieten. Dies kann eine zusätzliche Motivation sein, sich für eine Infrarotheizung zu entscheiden, da damit möglicherweise finanzielle Unterstützungen in Form von Zuschüssen oder steuerlichen Vergünstigungen verbunden sind.

Insgesamt bietet das GEG eine klare, rechtliche Grundlage für den Einsatz von Infrarotheizungen in Deutschland. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Anforderungen und Vorschriften des GEG zu informieren und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Indem man sich für eine energieeffiziente und umweltfreundliche Heizlösung wie eine Infrarotheizung entscheidet, kann man nicht nur von den Vorteilen eines angenehmen Raumklimas profitieren, sondern auch aktiv zum Klimaschutz beitragen.

Weitere Informationen zum Thema

CILING Infrarot-Heizsysteme, Bundestagsabgeordneter Konrad Stockmeier zu Besuch

Konrad Stockmeier, Bundestagsabgeordneter (FDP), war mit verantwortlich für das GEG/Heizungsgesetz und war im August 2023 zu Besuch bei der CILING und hat sich über unsere Heizsysteme mit Infrarot informiert.

Den kompletten Bericht lesen

CILING Infrarot-Heizsysteme mittel Infrarotheizfolie als Deckenheizung im Wohnzimmer

Unsere Deckenheizungen funktionieren über Infrarot-Heizfolien unter Spanndecken oder Gipskartondecken– wartungsarm, einfach nachzurüsten und ressourcenschonend. Einfach nachzurüsten als Haupt- oder Zusatzheizung.

Mehr über die Infrarot-Deckenheizung

Weitere Artikel
GANZ KONKRET

Kostenloses Angebot anfordern

Sie möchten ein konkretes Angebot für ein Infrarot-Heizsystem? Dann geben Sie uns ein paar Informationen und wir melden uns schnellstmöglich mit einem Angebot zurück.